Der Entwurf einer Matrix zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liegt vor...
Eindrücke aus der Planungsausschuss-Sitzung am 12.02.2026
Am Donnerstag, den 12.02.2026 wurde der Entwurf einer Matrix zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Variantenentscheidung Sparkasse/Steinhof versus Neubau durch den Architekten Dieter Leukefeld vom Planungs- und Sachverständigenbüro ARCHItektur + TECHnik in Bad Nenndorf im Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt vorgestellt und beraten.
Das Bewertungssystem - Die Matrix
Es handelt sich um ein komplexes Bewertungssystem, in dem unterschiedlichste Punkte zu den Hauptkategorien
- Ökonomische Qualitäten (insg. 68%)
- Ökologische Qualitäten (insg. 8%)
- Soziokulturelle Qualitäten (insg. 16%)
- Standortmerkmale (insg. 8%)
einfließen.
Diese Hauptkategorien werden in zahlreiche Unter- und Unter-unter-kategorien mit ebenfalls einer prozentualen Gewichtung aufgeteilt (vorgestellte Matrix, s. hier).
Für jeden einzelnen Punkt soll im weiteren Verfahren eine Punktzahl zwischen 1-5 (1= mangelhaft, 5= sehr gut) zugeordnet werden und anhand seiner prozentualen Gewichtung in die Gesamtbewertung eingehen.
Die Summen der gewichteten Punkte aller Kriterien ergeben dann die Werte, die die Wirtschaftlichkeit der betrachteten Variante (Sparkasse/Steinhof oder Neubau) ausdrücken sollen und damit die wirtschaftlichere Variante definieren.
Offene Fragen
In der Diskussion durch die Mitglieder des Planungsausschusses und in der anschließenden öffentlichen Fragerunde kamen zahlreiche Fragen auf, die z.T. nur sehr unzureichend beantwortet wurden. Der Ausschussvorsitzende Swen Fischer hat daraufhin angeboten, diese Fragen zu bündeln und dem Planungsbüro zur weiteren Klärung vorzulegen. Hier eine Reihe von Fragen, die z.T. schon in der Sitzung angesprochen wurden:
- Die Kritierien, aus denen die Punktebewertungen 1-5 abgeleitet werdend, lagen den Ausschussmitgliedern noch nicht vor (!) – dies muss dringend nachgeholt werden.
- Es ist nicht klar, warum bei den monetär zu beziffernden Größen wie z.B. Bau-, Planungs- und weiteren Investitionskosten, oder auch bei den unterschiedlichen Kategorien von Betriebskosten ein gewertetes Punktesystem angewendet wurde, statt die tatsächlichen Kostenschätzungen beim Vergleich mit heranzuziehen.
- Bestimmte Punkte aus verschiedenen Kategorien der Bewertungsmatrix beeinflussen sich gegenseitig – oft umgekehrt proportional: Wende ich z.B. mehr Geld für die Erstellung von barrierefreien Zugängen auf, wird die Wichtung in den soziokulturellen Qualitäten (Punkte 8.1-8.10) besser, die Investitionskosten allerdings steigen und führen in diesem Feld zu einer schlechteren Bewertung. Ähnliches gilt für Energieeffizienz (und damit Betriebskosten) usw. Man könnte viele weitere Beispiele anführen. Wie wird hier in der Praxis verfahren?
- Ein wesentlicher Punkt in der öffentlichen Diskussion um die Standortfrage war die des Beitrags zum Stadtbild, der Erhalt historischer Bausubstanz und der Sichtbarkeit der Stadtverwaltung im Zentrum der Stadt (s. dazu auch hier). Diese Frage wird durch die Matrix nur unzureichend abgebildet und sollte höher bewertet werden.
- Die ökologische Qualität der Maßnahme wird mit insgesamt 8% unserer Meinung nach ebenfalls viel zu schwach abgebildet.
Ist eine Entscheidung aufgrund der vorliegenden Daten möglich?
Trotz der vielen ungeklärten Aspekte in der Bewertungsmatrix hat die Mehrheit von CDU, ProBürger und „Bad Münder kann mehr“ im Ausschuss den vorliegenden Entwurf der Bewertungsmatrix „grundsätzlich“ gebilligt. Es wurde dabei betont, dass letztendlich nicht dieses Gremium, sondern der Rat der Stadt die endgültige Entscheidung treffe. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die Fachausschüsse aufgrund der dort versammelten Fachkompetenz Beschlussempfehlungen für den Verwaltungsausschuss und den Rat aussprechen, von denen dieser selten abweicht.
Die Einbeziehung der Fachkompetenz externer Gutachter ist grundsätzlich zu begrüßen, aber die Gewichtung einzelner Aspekte ist eine politische Aufgabe, die von den gewählten Vertretern gegenüber den Wählern erklärt und verantwortet werden muss.
Warum eine unvollständige (Bewertungskriterien für die Punktebewertung fehlten) und zahlreiche Fragen offen lassende Bewertungsmatrix durch die Mehrheitsfraktionen im Planungsausschuss „grundsätzlich“ empfohlen wird, darüber kann nur spekuliert werden – zumal ein Alternativvorschlag der SPD/Grünen Ratsgruppe zur weiteren Beratung vorgelegen hat, der das Verfahren nicht verzögert hätte.
Entscheidung unter Zeitdruck vs. öffentliche Diskussion?
In der anschließenden Fragestunde wurde deutlich, dass ein hohes Interesse und eine z.T. sehr hohe Informiertheit der interessierten Öffentlichkeit an dem Thema bestehen. Eine Rückfrage nach Beteiligung der Öffentlichkeit im Beratungsprozess wurde allerdings von Bürgermeister Barkowski dahingehend beantwortet, dass die Gruppe „Bürgerbegehren“ nach Abschluss der Bürgerentscheide kein weiteres Mitwirkungsrecht mehr habe.
Es geht uns nicht um eine formale Einbeziehung unserer Gruppe, sondern um eine öffentliche Diskussion über eine Entscheidung, die die Stadt Bad Münder über viele Jahre beeinflussen und prägen wird.
Eine sachliche, offene, gegebenenfalls auch harte, aber immer faire und gegenseitig wertschätzende Diskussion in der Öffentlichkeit wird die beste Methode zur Eindämmung von Demokratie-feindlichen Gruppen in den kommenden Wahlkämpfen sein.
Wir werden versuchen, sie über diese Seite weiter so gut wie möglich auf dem Laufenden zu halten!
15.10.2025
Unzumutbare Arbeitsbedingungen in "maroden" Gebäuden -
Teil-Umzug ist möglich!
Presseinfo der Initiatoren des Bürgerbegehrens vom 15.10.2025
Seit Jahren verrichten die Mitarbeitenden der münderschen Stadtverwaltung ihren Dienst in vernachlässigten Gebäuden. Die teils sehr kleinen Büros haben undichte Fenster und sanitäre Einrichtungen, die aktuellen Standards nicht entsprechen. Seit Jahren hoffen sie auf verbesserte, zeitgemäße Arbeitsplätze, die den Vorschriften des Brand-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes entsprechen. Von einem Jahr auf’s nächste werden sie vertröstet. Das ist nicht fair!
Ein neues Rathaus, das die Lösung der Missstände bringen sollte, kommt nicht, wenn es nach dem Willen der Bürgerinnen und Bürger geht. Und auch die mehrheitlich favorisierte Variante Sparkasse/Steinhof muss erst auf „Eignung, Genehmigungsfähigkeit (Baugenehmigung, Denkmalrechtliche Genehmigung), Wirtschaftlichkeit“* geprüft werden. Es ist zu klären, wie viele Arbeitsplätze benötigt werden. 55 oder doch die von der Verwaltung ermittelten 70? Wie viele Mitarbeitende kann Bad Münder auf Dauer bezahlen? Wird ein neuer Ratssaal gebraucht, obwohl mit dem Martin-Schmidt-Konzertsaal geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind? Die Klärung dieser drängenden Fragen erfordert Zeit, viel Zeit. Und die Umsetzung einer zufriedenstellenden Lösung läuft angesichts des leeren Stadtsäckels auf einen finanziellen Kraftakt hinaus. Über die Hamel wird noch viel Wasser in Richtung Weser fließen, ehe eine Entscheidung fällt. Frühestens im nächsten Jahr, aber am 13. September 2026 stehen schon Kommunalwahlen an. Das dürfte zu einem Bau- oder Umbaubeginn frühestens 2027 führen oder gar erst 2028? Die meisten neuen, zeitgemäßen Büros werden wohl nicht vor 2029 bezogen werden können.
Für die zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zurzeit im Erdgeschoss des Steinhofs untergebracht sind, stehen jedoch gleich nebenan im alten Sparkassengebäude helle und geräumige Büros zur Verfügung. Sie könnten sehr bald in diese umziehen - vorausgesetzt ihr Dienstherr ordnet den Umzug an. Die Fürsorgepflicht des Bürgermeisters gegenüber den Mitarbeitern hat in dieser Hinsicht absoluten Vorrang. Die eventuelle Nutzung der Büros in der alten Sparkasse durch die Stadtverwaltung ist bereits vertraglich ausformuliert und geregelt in der Fallkonstellation 9c des Entwurfs des Nutzungsvertrages mit Kaufoption. Danach hätte die Verwaltung eine Nutzungsentschädigung von € 1.500 pro Monat an die Sparkasse zu zahlen.
Also: was spricht gegen einen Teil-Umzug der Verwaltung Anfang 2026? Verbesserte Arbeitsbedingungen sind zeitnah möglich und der „marode“ Steinhof könnte endlich saniert werden. Wo ein Wille – da ein Weg!
* Zitat aus der Beschlussvorlage Nr. 55/2025 des Verwaltungsausschusses vom 5.6.2025
26.09.2025
Ein Rathaus für Bad Münder - wir haben abgestimmt!
Die Bürgerentscheide sind gelaufen! Wir, die Menschen in Bad Münder haben entschieden. Hier finden Sie die Ergebnisse der Abstimmungen in Bad Münder
(endgültige Abstimmungsergebnisse, festgestellt durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Münder)
Wie wir es erhofft haben, wurde bei beiden Entscheiden mit großer Mehrheit mit 'JA' gestimmt und das notwendige Quorum erreicht.
Da auf den Ratsbürgerentscheid mehr Ja-Stimmen entfallen, ist der Bürgerentscheid nicht verbindlich, der Ratsbürgerentscheid ist verbindlich.
Wir sagen DANKE...
- allen, die sich an der Abstimmung beteiligt haben - und zwar unabhängig davon, ob sie mit JA oder NEIN gestimmt haben,
- den Mitarbeitenden der Verwaltung und den Helfenden in den Wahllokalen, die einen reibungslosen und guten Ablauf der Abstimmung ermöglicht haben,
- allen Gegnerinnen und Gegnern unseres Bürgerbegehrens, die mit uns auf faire und demokratische Weise diskutiert haben
- und ganz besonders allen, die uns im Vorfeld der Bürgerentscheide aktiv unterstützt haben: in zahlreichen Diskussionen, durch Leserbriefe, durch Spenden, durch aktiven Einsatz beim Unterschriftensammeln, beim Verteilen von Flyern, beim Teilen von Botschaften in den sozialen Medien u.v.m.
Sie haben ein Zeichen für eine lebendige Demokratie in unserer Stadt gesetzt!


